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Zierenberg-Heilerbachtal: Verwaltungsgericht stellt Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung fest

15. April 2024

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Quelle: HLNUG

BUND sieht sich bestätigt und fragt: gibt es weitere rechtswidrige Baugenehmigungen?

Mit Urteil vom 12. März 2024 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel die Rechtswidrigkeit der vom BUND-Hessen beklagten Baugenehmigung nebst Befreiung und Nachtrag festgestellt. Als Gründe nannte das Gericht die als „Etikettenschwindel“ bezeichnete innere Widersprüchlichkeit. So sei das zur Genehmigung vorgelegte Bauvorhaben nur vorgeschoben, um die beabsichtigte unzulässige Nutzung zu verschleiern. Dieses Wohnhaus im Villenstil hätte von der Bauaufsicht nicht als Wochenendhaus genehmigt werden dürfen.

Der BUND fordert daher die Bauaufsicht des Landkreises auf, entsprechende Schritte einzuleiten. „Die Feststellung der Rechtswidrigkeit erfordert zeitnahes Handeln, selbst wenn das Verwaltungsgericht die Nichtigkeit der Baugenehmigung verneint hat,“ sagt Stefan Bitsch vom BUND. Auch die Rückbauverfügungen für die ungenehmigten Bauten und Anlagen sowie die Allgemeinverfügung gegen die unzulässigen Wohnnutzungen sind längst überfällig.

Außerdem weist der Naturschutzverband darauf hin, dass der BUND bisher lediglich eine Baugenehmigung vom Gericht überprüfen ließ. Augenscheinlich könnten noch weitere Baugenehmigungen betroffen sein. Auch hier erwartet der BUND Antworten von der Bauaufsicht.

 

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