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BUND fordert Verpackungssteuer auch in Kassel

27. Januar 2025

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Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt: die Tübinger Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen ist rechtmäßig. Das bedeutet, dass nun auch andere Städte und Gemeinden eine solche Steuer einführen können. Der BUND Kassel fordert daher die Stadt Kassel auf, zügig eine solche Steuer zu verabschieden. Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen Steuer hat das Bundesverfassungsgericht endgültig ausgeräumt.

Das Beispiel Tübingen hat gezeigt, dass durch die Steuer die Menge von Einweg-To-Go-Verpackungen deutlich zurückgegangen ist. Das hat die Pflicht, Mehrwegverpackungen anzubieten, nicht erreicht. Neben der Ersparnis von Einwegverpackungen wird die Stadt sauberer und die Kommune bei der Abfallentsorgung entlastet.

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