Detail
Der BUND Kassel begrüßt, dass die Stadt Kassel ein Fußgängerkonzept erarbeitet. Um zügig Verbesserungen für Fußgänger*innen zu erreichen, braucht es eine starke Umsetzungsorientierung.
Konkret fordert der BUND für das Fußgänger Konzept die Priorisierung der Maßnahmen und einen Umsetzungszeitplan mit Kostenschätzung. Anschließend sind die notwendigen Gelder im Städtischen Haushalt einzustellen. Wenn Fördergelder akquiriert werden können, erhöht sich die Umsetzungsgeschwindigkeit.
Kurzfristig, günstig und flächendeckend kann mit der Definition von Mindestbreiten für Gehwege begonnen werden. Nach den „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen” (EFA) sollte die Breite von Gehwegen mindestens 2,50 m betragen. Beim Unterschreiten dieser Mindestbreite kann dann aus Gründen der Barrierefreiheit und der Sicherheit angeordnet werden:
- Aufhebung der gemeinsamen Nutzung mit dem Radverkehr und Demontage der Schilder
- Aufhebung des Bürgersteigparkens und Demontage der Schilder
Dieses Vorgehen wurde auch schon bei der Beseitigung der Radmarkierung bei den zu schmalen Bedarfsstreifen genutzt. Als begleitende Maßnahme ist es aus Sicht des BUND notwendig, die Sicherheit des Radfahrens auf der Straße zu erhöhen. Dazu ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 zu begrenzen.
Parken auf Fußwegen ist durch ausreichende Bürgersteighöhen sowie durch Straßenlaternen, Bäume und Fahrradbügel zu erschweren. Missachtungen müssen durch ausreichende Kontrollen geahndet werden.
In allen Bereichen mit hohem Parkdruck ist eine Verkehrsverlagerung durch flächendeckende Parkraumbewirtschaftung anzustreben.
Bei jeder baulichen Umgestaltung im Straßenraum sind Baumpflanzungen und Entsiegelungen einzubeziehen, um die Aufenthaltsqualität im Verkehrsraum zu steigern, fordert der BUND Kassel.