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Erneut hat der Eigentümer der Fläche der ehemaligen Sonnenblume in Nordshausen Fakten geschaffen und dabei augenscheinlich geltendes Recht missachtet.
Das Gelände liegt im unbeplanten Außenbereich, da der B-Plan Nordhausen Nord (Dönche Süd) bisher nicht rechtswirksam ist. Für die im Bau befindliche Straße mit ihren massiven Erdbewegungen fehlt damit die rechtliche Grundlage.
Der BUND Kassel hat dies der Unteren Bauaufsicht angezeigt und erwartet nach dem sofortigem Baustopp die Anordnung des Rückbau des ungenehmigten Eingriffs, seinen naturschutzfachlichen Ausgleich sowie ein abschreckendes Bußgeld.
Schon im Frühjahr waren im Auftrag des Eigentümers durch Firmen Gehölze ohne Genehmigung beseitigt worden.