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Zierenberg-Heilerbachtal: BUND reicht Klage beim Verwaltungsgericht ein

08. Dezember 2021 | Lebensräume, Naturschutz

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Quelle: HLNUD-Natureg

Das Heilerbachtal bei Zierenberg ist ein wertvoller Naturraum in unmittelbarer Nähe zum FFH-Gebiet Dörnberg. Um einerseits die Natur zu erhalten und andererseits einigen Menschen die Möglichkeit der Erholung in einem Wochenendhausgebiet zu bieten, wurde 1962 der Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Zierenberg beschlossen. Leider ignorieren Bauwillige und Bauaufsicht seit Jahren die Vorgaben des Bebauungsplans und nehmen eine Zerstörung der Natur in Kauf.

In einem besonders krassen Fall der Missachtung der Vorschriften des Bebauungsplans hatte der BUND Kassel die Nichtigkeit der Baugenehmigung beantragt. Die größten Missachtungen des Bebauungsplans betreffen die Größe und die Anzahl der Gebäude, die Dauerwohnnutzung statt Wochenendnutzung, die Zerstörung der vorhandenen Vegetation und die Einfriedung des Grundstücks mit Mauern und Zäunen. Die untere Bauaufsichtsbehörde lehnte den Antrag ab, ebenso wies sie den Widerspruch des BUND gegen die Entscheidung zurück. Am 02.12.2021 hat der BUND nun Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Zurückweisung des Widerspruchs eingereicht.

Ziel der Klage des BUND ist es, die ursprünglichen Ziele des Bebauungsplanes, die heute noch so sinnvoll sind wie 1962, nämlich die Erhaltung des wertvollen Naturraumes bei verträglicher Nutzung durch ein Wochenendhausgebiet, durchzusetzen. Das sei eigendlich die Aufgabe der unteren und oberen Bauaufsicht, so der BUND. "Die Bauaufsicht hatten wir bereits im Sommer aufgefordert, rechtmäßige Zustände herzustellen, unter anderem, indem ein Verbot der Dauerwohnnutzung durchgesetzt wird. Bisher deckt die Bauaufsicht aber offenbar rechtswidriges Verhalten durch Nichtstun", so Stefan Bitsch vom BUND.

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