Kreisverband Kassel

Zierenberg-Heilerbachtal: Verwaltungsgericht stellt Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung fest

BUND sieht sich bestätigt und fragt: gibt es weitere rechtswidrige Baugenehmigungen?

Mit Urteil vom 12. März 2024 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel die Rechtswidrigkeit der vom BUND-Hessen beklagten Baugenehmigung nebst Befreiung und Nachtrag festgestellt. Als Gründe nannte das Gericht die als „Etikettenschwindel“ bezeichnete innere Widersprüchlichkeit. So sei das zur Genehmigung vorgelegte Bauvorhaben nur vorgeschoben, um die beabsichtigte unzulässige Nutzung zu verschleiern. Dieses Wohnhaus im Villenstil hätte von der Bauaufsicht nicht als Wochenendhaus genehmigt werden dürfen.

Der BUND fordert daher die Bauaufsicht des Landkreises auf, entsprechende Schritte einzuleiten. „Die Feststellung der Rechtswidrigkeit erfordert zeitnahes Handeln, selbst wenn das Verwaltungsgericht die Nichtigkeit der Baugenehmigung verneint hat,“ sagt Stefan Bitsch vom BUND. Auch die Rückbauverfügungen für die ungenehmigten Bauten und Anlagen sowie die Allgemeinverfügung gegen die unzulässigen Wohnnutzungen sind längst überfällig.

Außerdem weist der Naturschutzverband darauf hin, dass der BUND bisher lediglich eine Baugenehmigung vom Gericht überprüfen ließ. Augenscheinlich könnten noch weitere Baugenehmigungen betroffen sein. Auch hier erwartet der BUND Antworten von der Bauaufsicht.

 

BUND reicht Klage beim Verwaltungsgericht ein

Quelle: HLNUG Natureg

In einem besonders krassen Fall der Missachtung der Vorschriften des Bebauungsplans hatte der BUND Kassel die Nichtigkeit der Baugenehmigung beantragt. Die untere Bauaufsichtsbehörde lehnte den Antrag ab, ebenso wies sie den Widerspruch des BUND gegen die Entscheidung zurück. Am 02.12.2021 hat der BUND nun Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Zurückweisung des Widerspruchs eingereicht.

Ziel der Klage ist es, die ursprünglichen Ziele des Bebbauungsplanes, die heute noch so sinnvoll sind wie 1962, nämlich die Erhaltung des wertvollen Naturraumes bei verträglicher Nutzung durch ein Wochenendhausgebiet, durchzusetzen.

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Das Heilerbachtal bei Zierenberg

Quelle: HLNUG-Natureg

Das Heilerbachtal bei Zierenberg ist ein wertvoller Naturraum in unmittelbarer Nähe zum FFH-Gebiet Dörnberg. Um einerseits die Natur zu erhalten und andererseits, einigen Menschen die Möglichkeit der Erholung zu bieten, wurde 1962 der Bebauungsplan Nr. 1 für das Baugebiet in der Heilerbach und Friedrichstein der Stadt Zierenberg beschlossen. Leider ignorieren Bauwillige und Bauaufsicht seit Jahren die Vorgaben des Bebauungsplans und nehmen eine Zerstörung der Natur in Kauf. Dagegen geht der BUND vor.