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BUND: Nur flächendeckende Tempo-30-Begrenzung führt zu weniger Lärm und Gesundheitsschutz

03. Juli 2024

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Nach den ersten Lärmkartierungen an den Hauptverkehrsstraßen in Hessen in 2007 und deren Fortschreibungen hatte die Stadtverordnetenversammlung in Kassel 2019 einen Prüfauftrag beschlossen, Tempo 30 an geeigneten Straßenabschnitten nachts in Kassel in den Lärmaktionsplan aufzunehmen. Jetzt teilt die Verwaltung mit, an elf Abschnitten nachts Tempo 30 einführen zu wollen.

Davon profitieren etwa 6.200 Menschen.

Die restlichen 25.000 Menschen, die nächtlichem Straßenlärm über dem berechneten Richtwert von 45 dB(A) ausgesetzt sind, erhalten keine Minderungsanstrengungen (Quelle: Lärmaktionsplan der 3. Runde für den Ballungsraum Kassel, S. 66). Genau wie die rund 27.000, die tagsüber den wesentlich höheren Lärm ertragen müssen.

Warum die Verwaltung nicht allen lärmgeplagten Menschen helfen möchte, ist nicht ersichtlich. Der BUND fordert, die Geschwindigkeitsreduzierung auf alle Belastungsgebiete und Tageszeiten auszuweiten.

Der Link zum RP (2020): Lärmaktionsplan der 3. Runde für den Ballungsraum Kassel

https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2022-10/2_lap_3._runde_ballungsr_ks_200430_endfassung.pdf

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