Seit der Aufnahme des Riesenbärenklau in die EU-Verordnung „Liste invasiver, gebietsfremder Arten“ (EU-VO 1143/2015, 2019-Aug-15) bestehen eine rechtliche Handhabe und eine Pflicht zur Bekämpfung. Verantwortlich für die Bekämpfung sind eigentlich die Besitzer der Flächen. Essentiell für das Zurückdrängen ist, das Ausreifen der Samen sowie deren Ausbreitung zu verhindern, wie auch das erneute Austreiben der Pflanze. Daher sind der Zeitpunkt und die richtige Technik entscheidend. Tiefes Grubbern, Abweiden oder die mechanische Bekämpfung stehen als erfolgreiche Methoden zur Verfügung.
Teil 2 (praktischer Teil): Mechanischen Bekämpfung in freiem Gelände
Langärmlige Kleidung, Wanderschuhe, Hut, Handschuhe, Spaten, ca. 1 Liter Wasser mitbringen.
Termin Süd: 26.6. oder 16.7., 9–13 Uhr Hülsa
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Zielgruppe: Gemeindemitarbeiter:innen, Naturschützer:innen, Wasserverbandsmitarbeiter:innen, Landschaftspfleger:innen, Landwirte
Kosten: 60 Euro. Für Umwelt- und LPV-Organisationen ist die erste teilnehmende Person kostenfrei. Bitte bei der Anmeldung mit angeben.
Anmeldung: info@bund-kassel.de