Kreisverband Kassel

BUND lehnt Änderung von Gewerbe- in Industriegebiet ab

Kassel, den 30.01.2019

Der Bebauungsplan Langes Feld soll in zwei Bereichen geändert werden. Im 1. Teilbereich sollen Flächen von einem Gewerbegebiet zu einem Industriegebiet umgewidmet werden. Dann können Betriebe nach Immissionsschutzrecht beantragt werden. Die Gefahr einer Zusatzbelastung im Raum erhöht sich dadurch.Dies lehnt der BUND ab.

Im genehmigten Bebauungsplan ist vermerkt, dass dieses Gebiet als ein Frischluftzufuhrgebiet für das Kasseler Becken zu betrachten ist. Die Frischluftzufuhr wird laut Ökoplana Klimagutachten nicht wesentlich behindert. Dies war die Grundlage für die Entscheidung.

Mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes wird in die Frischluftzufuhr eine Emissionsquelle, die im Wesentlichen als Punktquelle zu betrachten ist, ermöglicht.

Dazu ist im Vorfeld eine Immissionsprognose notwendig, die sowohl Schwachwinde / Inversionen als auch die generelle Belüftung des Kasseler Beckens berücksichtigt, um die potentielle Zusatzbelastungen zu errechnen. Diese Prognose liegt bisher nicht vor. Die Ergebnisse der Prognose müssen auch im jetzt in Arbeit befindlichen Luftreinhalteplan integriert werden.

 

Teilbereich 2:

Die geplante Änderung in Zuschnitt und Größe der festgesetzten GE-Flächen sowie der überbaubaren Grundstücksflächen wird abgelehnt, da die im bestehenden Bebauungsplan bewusst gewählte Kleinteiligkeit aufgegeben würde.

Die Auswirkungen dieser geplanten Änderungen sind ebenfalls im zu erstellenden Immissionsgutachten zu untersuchen.

Ebenso sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu berücksichtigen.

Insgesamt sind durch die geplanten Änderungen negative Auswirkungen auf die Luftqualität sowie Beeinträchtigungen/Reduzierungen bisher festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen und zusätzliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu erwarten, was durch zusätzliche Maßnahmen ausgeglichen werden müsste.

Als ein weiterer Ausgleich wird die Erhöhung der Dachflächenbegrünung auf 100%, mit der Ausnahme von Funktionsflächen wie Fenster, im Bebauungsplan Nr. VIII/73 "Langes Feld" gefordert.

Der BUND fordert die Anpassung des Bebauungsplan Nr. VIII/73 "Langes Feld" an den gültigen Regionalplan. Dazu wird nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b) BauGB für Gebäude im Bereich der Gewerbegebietsflächen (GE 5 und GE 6) sowie der Industriegebietsfläche (GI 3) festgesetzt, dass auf mindestens der Hälfte der neu entstehenden Dachflächen baulich dafür geeigneter Gebäude Anlagen zur Gewinnung solarer Strahlungsenergie (Fotovoltaik oder Solarthermie) zu installieren sind.

BUND lehnt Bebauung des Langen Feldes ab

Der BUND beklagt Abwägungsdefizite im Bebauungsplanverfahren Gewerbegebiet Langes Feld:

Kommunale Fehlplanung darf nicht zu Lasten von Mensch und Natur gehen!

Unterstützung kommt von der BI „Pro Langes Feld“

Kassel, 17. April 2013 - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) bezweifelt, dass beim Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Langes Feld alle Vorschriften eingehalten worden sind. Deshalb bereitet er eine Normenkontrollklage beim Verwaltungsgericht vor. In diesem Verfahren soll die Rechtmäßigkeit der Planung überprüft werden. Die Bürgerinitiative „Pro Langes Feld“ schließt sich dieser Auffassung an und unterstützt das Vorgehen des BUND.„Eine Bebauung des Langen Feldes würde eine wichtige Frischluftschneise für die Stadt Kassel versperren. Angesichts der schlechten Luftqualität – die EU-Grenzwerte werden seit langem überschritten – haben wir beschlossen, eine Klage vorzubereiten“, erläutert Stefan Bitsch, Geschäftsführer des BUND Kassel. Dass hier gleichzeitig ein wichtiges Naherholungsgebiet mit einer wertvollen und schützenswerten Fauna bedroht ist, unterstreiche die Notwendigkeit, das Lange Feld zu erhalten.„Ein ungehinderter Luftaustausch ist unabdingbar, soll unsere Gesundheit nicht noch mehr leiden. Die Stadt muss heutige und zukünftige Generationen vor vermeidbaren Belastungen schützen“, betont Frauke Koch, Sprecherin der BI. „Schließlich gibt es in und um Kassel zahlreiche Gewerbeflächen, denen schon jetzt keine nennenswerte Nachfrage gegenüber steht. Eine kostspielige Erschließung weiterer Flächen verbietet sich damit.“  

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