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BUND Kassel bedauert ausbleibende Reaktion des Oberbürgermeisters – Kommunalaufsichtsbeschwerde zum Sondervermögen eingereicht

05. August 2026 | Klimawandel, Lebensräume, Nachhaltigkeit

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# Pressemitteilung

**Kassel, 03-08-2026– Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Kreisverband Kassel, zeigt sich enttäuscht über die ausbleibende Reaktion von Oberbürgermeister Dr. Sven Schoeller auf ein Schreiben des Verbandes zur Überprüfung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur Nordhessen Arena und zur Verwendung von Mitteln aus dem Hessischen Infrastrukturförderungsgesetz („Sondervermögen“).

Der BUND hatte den Oberbürgermeister nach den Beschlüssen vom 22. Juni 2026 aufgefordert zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine erneute Befassung mit den Entscheidungen vorliegen. Insbesondere verwies der Verband auf die erheblichen negativen Auswirkungen des Projekts auf Klima, Stadtgrün und Stadtentwicklung sowie auf die geplante Verwendung erheblicher öffentlicher Mittel für den Neubau einer zweiten Eisfläche und die damit verbundenen Infrastrukturmaßnahmen.

„Wir bedauern sehr, dass auf unser Schreiben bislang keinerlei Reaktion erfolgt ist. Gerade bei einem Vorhaben dieser Größenordnung hätten wir zumindest eine inhaltliche Auseinandersetzung mit unseren Argumenten erwartet. Eine offene und transparente Kommunikation zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft ist für eine funktionierende Demokratie unerlässlich“, erklärt Michael Faulhaber vom Vorstand des BUND Kassel.

Nach Auffassung des BUND werfen die Beschlüsse weiterhin erhebliche Fragen hinsichtlich der Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen auf. Insbesondere sei zu klären, ob die Voraussetzungen des Hessischen Infrastrukturförderungsgesetzes erfüllt sind, ob die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausreichend beachtet wurden und in welchem Umfang öffentliche Mittel einem privaten Vorhaben zugutekommen.

Der BUND hat deshalb als nächsten Schritt eine **Kommunalaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Kassel** eingereicht. Darin wird die Kommunalaufsicht aufgefordert, die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse und die Verwendung der Fördermittel umfassend zu überprüfen.

„Die Kommunalaufsichtsbeschwerde richtet sich nicht gegen den Eissport oder gegen Vereine. Sie dient der Klärung, ob die Verwendung von insgesamt 20 Millionen Euro öffentlicher Mittel für die zweite Eisfläche und den Sportcampus Süd den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Diese Fragen sollten im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger transparent beantwortet werden“, so Faulhaber weiter.

Darüber hinaus lässt der BUND derzeit die **Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanverfahrens und des zugrunde liegenden Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. I/15 „Nordhessen Arena am Auestadion“ intensiv prüfen**. Gegenstand der Prüfung sind insbesondere Fragen der Umwelt- und Klimabelange, der Abwägung öffentlicher und privater Interessen, der Verkehrs- und Erschließungsplanung sowie der planungsrechtlichen Voraussetzungen des Vorhabens.

„Wir prüfen derzeit gemeinsam mit fachkundigen Beratern und Juristen die Erfolgsaussichten weiterer rechtlicher Schritte. Zum jetzigen Zeitpunkt ist diese Prüfung noch nicht abgeschlossen. Sollte sich zeigen, dass rechtliche Mängel vorliegen, werden wir die notwendigen Konsequenzen sorgfältig bewerten“, erklärt Faulhaber.

Der BUND erwartet nun, dass das Regierungspräsidium die vorgetragenen Fragen sorgfältig prüft und die zugrunde liegenden Unterlagen, insbesondere zu Förderfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Bedarfsnachweis und Klimafolgen, bewertet.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sieht der BUND weiterhin erheblichen Diskussionsbedarf über die Prioritäten der kommunalen Investitionspolitik. Angesichts des Sanierungsbedarfs bei Schulen, Kindertagesstätten, Klimaanpassungsmaßnahmen und der kommunalen Infrastruktur müsse die Verwendung öffentlicher Gelder besonders sorgfältig abgewogen werden.

„Bei Investitionen dieser Größenordnung erwarten wir eine maximale Transparenz gegenüber der Stadtgesellschaft. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, warum Millionenbeträge aus dem Sondervermögen in dieses Projekt fließen sollen, während gleichzeitig an vielen anderen Stellen dringender Investitionsbedarf besteht“, so Faulhaber abschließend.
 

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