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BUND: OB soll gegen Bebauungsplanbeschluss Widerspruch einlegen

03. Juli 2026 | Klimawandel, Lebensräume, Nachhaltigkeit

Detail

Offener Brief des BUND Kassel


Bitte machen Sie von Ihrem Widerspruchsrecht nach § 63 Hessische Gemeindeordnung Gebrauch


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Schoeller,
die Stadtverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan Nr. I/15 „Nordhessen Arena am Auestadion“ als Satzung beschlossen. Mit dem Beschluss werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer zweiten Eisfläche und eines
Parkhauses geschaffen. Der BUND Kassel bittet Sie, Ihre gesetzliche Kontrollfunktion wahrzunehmen und von Ihrem Widerspruchsrecht nach § 63 HGO Gebrauch zu machen. Es geht dabei nicht um eine politische Neubewertung des Vorhabens, sondern um die Sicherung der Rechtmäßigkeit kommunalen Handelns.


1. Warum bestehen rechtliche Zweifel?
Nach Auffassung des BUND bestehen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die Anforderungen der §§ 1 Abs. 5, 1a und 1 Abs. 7 BauGB nicht vollständig eingehalten wurden. Insbesondere bestehen erhebliche Zweifel, ob die Belange des Klimaschutzes, der Klimaanpassung, des Stadtklimas sowie des Natur- und Landschaftsschutzes mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die planerische Abwägung eingestellt wurden.


2. Die Klimarelevanzprüfung als zentraler Maßstab
Von besonderem Gewicht ist, dass die Stadt Kassel selbst das Vorhaben in ihrer Klimarelevanzprüfung insgesamt als „erheblich negativ“ bewertet. Festgestellt werden unter anderem erhebliche Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen, der Verlust von Grünstrukturen sowie zusätzlicher Flächen- und Ressourcenverbrauch. Diese Bewertung ist Teil der amtlichen Entscheidungsgrundlage. Wenn die Verwaltung selbst erhebliche negative Klimaauswirkungen feststellt, bedarf es einer besonders sorgfältigen und nachvollziehbaren Begründung, weshalb diese Belange hinter anderen Interessen zurücktreten. Ob diese Anforderungen erfüllt wurden, erscheint aus Sicht des BUND  zweifelhaft.


3. Weitere abwägungsrelevante Belange
Hinzu kommen weiterhin offene Fragen hinsichtlich der Beeinträchtigung der Luftleitbahn, des Verlustes prägender Alt-Bäume, der zusätzlichen Flächenversiegelung, der Starkregenvorsorge sowie der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Klimazielen der Stadt Kassel. Außerdem besteht unseres Erachtens kein Bedarf für ein Parkhaus, da ausreichend Parkflächen in den Giesewiesen und am Messegelände in der Nähe zur Verfügung stehen.


4. Anforderungen der Rechtsprechung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen alle erheblichen Belange vollständig ermittelt, zutreffend bewertet und mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die planerische Abwägung eingestellt werden. Fehler bei
der Ermittlung oder Gewichtung können zur Rechtswidrigkeit eines Bebauungsplans führen (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 – IV C 105.66). Je eindeutiger ein Vorhaben nach den eigenen fachlichen Bewertungsmaßstäben der Stadt
erhebliche negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt entfaltet, desto höher sind die Anforderungen an die planerische Abwägung und ihre Begründung.


5. Warum § 63 HGO?
Der Gesetzgeber hat dem Oberbürgermeister mit § 63 HGO bewusst ein Instrument zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit kommunaler Entscheidungen an die Hand gegeben. Der Widerspruch setzt keine bereits feststehende Rechtswidrigkeit voraus.
Es genügt, dass ernsthafte und vertretbare Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses bestehen. Nach Auffassung des BUND liegen solche Zweifel im vorliegenden Verfahren vor.
Unsere Bitte Wir bitten Sie daher, von Ihrem Widerspruchsrecht nach § 63 HGO Gebrauch zu machen und den Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung einer erneuten Beratung zuzuführen. Dies würde keine politische Vorentscheidung treffen, sondern gewährleisten, dass die bestehenden rechtlichen Zweifel vor Inkrafttreten des Bebauungsplans umfassend geprüft werden. Gerade weil die Stadt selbst das Vorhaben als „erheblich negativ“ bewertet hat, erscheint eine erneute rechtliche Prüfung geboten und entspricht dem Zweck des § 63 HGO.


Mit freundlichen Grüßen
BUND KV Kassel

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