Detail
Kassel, den 29.03.2021
Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. V 51 „Universität Kassel-Campus Nord“ Inkrafttreten 1/11/2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. V 51 „Universität Kassel-Campus Nord“ ist am 1.11.2011 in Kraft getreten.
Einer der Grundzüge des Bebauungsplans stellt die Grünfläche entlang der Ahne dar. Fast 10 Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist die Grünfläche jedoch nicht hergestellt, stattdessen befinden sich im nördlichen Teil Parkflächen und im südlichen Teil sogenannte Systembauten.
Die Stellplätze wurden erstmals am 06.05.2011 beantragt und am 01.08.2011 von der Stadt Kassel befristet bis 01.08.2014 genehmigt. Bestandteil des Antrages des Landes Hessen, vertreten durch das HMWK, vertreten durch hbl, RNL Nord, war die Erklärung des Antragstellers, die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes anzuerkennen. ….
Bereits am 15.11.2011 erfolgte ein 1. Nachtrag der Baugenehmigung mit einer Befristung bis 01.08.2016, den das Stadtplanungsamt zunächst aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht die Zustimmung versagte. Am 01.02.2017 erfolgte ein 2. Nachtrag der Baugenehmigung mit einer Befristung bis 01.08.2021. Beide Nachträge enthielten die Auflage, nach Ablauf der Befristung die Stellplatzanlage vollständig zurückzubauen und die Fläche entsprechend des Bebauungsplanes Kassel Nr. V 51 „Universität Kassel-Campus Nord“ einzugrünen.
Die Systembauten wurden erstmals am 23.04.2008 befristet auf 5 Jahre genehmigt, am 21.01.2013 wurde die Befristung bis 30.04.2018 und am 23.04.2018 bis 30.04.2023 verlängert.
Auch die beiden Verlängerungen der Baugenehmigung enthielten die Auflage, nach Ablauf der Befristung die Containeranlage ersatzlos und vollständig zu beseitigen und die freiwerdende Fläche einzugrünen.
Der BUND fordert das Präsidium der Universität Kassel auf, die Parkanlage bis spätestens 01.08.2021 und die Containeranlage bis spätestens 30.04.2023 zurückzubauen und die festgesetzte Grünfläche herzustellen.
Die geplante Grünfläche entlang der Ahne dient der Erholungsfunktion der Studierenden und der Bevölkerung, erfüllt wichtige kleinklimatische Funktionen, die der Überhitzung dieses Gebietes entgegenwirken kann und stellt für Insekten eine wichtige Verbindungsfunktion dar.
Eine Universität, die sich der Nachhaltigkeit verpflichtet sieht, darf eine festgesetzte Grünfläche nicht Parkplätzen opfern, sie muss vielmehr ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Dies sollte auch nicht schwer fallen, ist der Unistandort Campus Nord vorbildlich den öffentlichen Verkehr angeschlossen. Die Beschäftigten und Studierenden der Universität verfügen über ein Hessen- bzw. NVV-Ticket zur kostenlosen ÖPNV Nutzung.
Der BUND fordert die Stadtverordneten, den Magistrat und die Stadtplanung der Stadt Kassel auf, ihre eigenen Bebauungspläne einzuhalten und nicht die eine Festsetzung gegen eine andere auszuspielen. Die geplante Grünfläche entlang der Ahne erfüllt wichtige städtebauliche Funktionen.
Auch die Stadt Kassel muss ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Deshalb erwartet der BUND Vorschläge, wie die durch befristete Baugenehmigungen zeitlich verzögerte Ausgleichsfunktion der Grünfläche kompensiert werden soll. Den Vorschlag zur Entsiegelung und Umwandlung in eine Grünfläche des Parkplatzes am Holländischen Platz/ Henschelstraße hat der BUND bereits 2020 eingebracht. Der Ortsbeirat Nord-Holland hat seine Zustimmung bereits erteilt.