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Eissporthalle - Wer kontrolliert eigentlich noch den Bauherrn?

11. August 2026 | Klimawandel, Nachhaltigkeit, Naturschutz

Detail

Kassel, den 10.08.2026

Offener Brief des BUND Kreisverbandes Kassel zur Erweiterung der Nordhessen Arena und zum geplanten Parkhaus

Sehr geehrter Damen und Herren

die Erweiterung der Nordhessen Arena und der Bau des geplanten Parkhauses gehören zu den größten und folgenreichsten Bauvorhaben der vergangenen Jahre in Kassel. Das Projekt wird öffentlich als modern, nachhaltig, zukunftsweisend und als Gewinn für Sport und Stadtentwicklung dargestellt.

Der BUND Kreisverband Kassel teilt diese positive Gesamtbewertung ausdrücklich nicht. Wir lehnen die Erweiterung der Halle und das Parkhaus in der derzeit vorgesehenen Form im Wesentlichen ab.

Unsere Bedenken beginnen dabei nicht erst bei einzelnen Ausführungsdetails. Bereits die Grundlagen des Bebauungsplans halten wir in wesentlichen Punkten für äußerst problematisch. Zusätzliche große Baukörper, weitere Versiegelung, Eingriffe in vorhandene Grünstrukturen und zusätzlicher Verkehr treffen einen Bereich, dessen Bedeutung für das Kasseler Stadtklima nicht unterschätzt werden darf.

Gerade die derzeitigen heißen Wetterperioden zeigen erneut sehr deutlich die Schwachstellen des Kasseler Stadtklimas. Das Kasseler Becken heizt sich auf, die nächtliche Abkühlung wird immer wichtiger und Grünstrukturen sowie Luftaustausch gewinnen mit fortschreitendem Klimawandel weiter an Bedeutung.

In einer solchen Situation muss jedes größere Bauprojekt besonders kritisch darauf geprüft werden, ob es die Belastungen verstärkt oder tatsächlich einen Beitrag zur Klimaanpassung leistet.

Gerade von einem Oberbürgermeister von Bündnis 90/Die Grünen, einer Stadtklimarätin und einer Stadtverwaltung mit ambitionierten Klimaschutzzielen erwarten wir, dass Klima- und Umweltbelange nicht nur in politischen Erklärungen vorkommen, sondern bei konkreten Großprojekten konsequent berücksichtigt und eingefordert werden.

Nach Auswertung der uns vorliegenden Unterlagen entsteht jedoch an mehreren entscheidenden Stellen ein anderes Bild.

Unsere Kritik richtet sich dabei ausdrücklich nicht allein an die Bauherrschaft. Ein Bauherr verfolgt naturgemäß seine wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen und wird die ihm eröffneten rechtlichen Möglichkeiten nutzen.

Die Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde besteht jedoch darin, genau diese Interessen unabhängig am geltenden Recht, an den technischen Anforderungen und am öffentlichen Interesse zu messen.

Gerade diese unabhängige Kontrollfunktion ist für uns in wesentlichen Punkten des Verfahrens nicht ausreichend nachvollziehbar.

1. Nachhaltigkeit wird beworben – die Bauaufsicht lässt das Gebäudeenergiegesetz außen vor

Die Bauherrschaft stellt die Erweiterung der Arena öffentlich als nachhaltiges und zukunftsweisendes Bauvorhaben dar.

Umso schwerer wiegt, dass für die neuen Gebäudebereiche nach der Baugenehmigung das Gebäudeenergiegesetz nicht angewendet werden soll.

Begründet wird dies mit der Angabe des Bauherrn, dass eine Gesamtnutzungsdauer von mehr als vier Monaten mit Beheizung beziehungsweise mehr als zwei Monaten mit Kühlung ausgeschlossen werden könne.

Diese Annahme wirft erhebliche Fragen auf.

Die Unterlagen beschreiben unter anderem neue beziehungsweise umfangreich genutzte Bereiche für Gastronomie, Küchen, VIP-Nutzungen, Aufenthaltsräume, Büros, Backstage, Physiotherapie und Krafträume sowie erhebliche Heizungs- und Lüftungstechnik.

Wie diese Bereiche tatsächlich betrieben werden sollen, ohne die für die GEG-Ausnahme maßgebenden Nutzungszeiträume zu überschreiten, wird aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar erläutert.

Hier stellt sich deshalb nicht nur die Frage, weshalb die Bauherrschaft diesen Weg gewählt hat.

Die entscheidende Frage lautet: Auf welcher objektiven Tatsachengrundlage hat die Bauaufsicht diese Darstellung akzeptiert?

Wer die Nichtanwendung eines zentralen Gesetzes zur Energieeffizienz von Gebäuden akzeptiert, muss diese Entscheidung besonders sorgfältig und nachvollziehbar begründen.

Hinzu kommt ein weiterer Widerspruch: In der Bau- und Nutzungsbeschreibung wird erklärt, ein Wärmeschutznachweis entsprechend dem GEG sei erstellt und zur Prüfung vorgelegt worden. Der eigentliche Nachweis ist in den uns vorliegenden Genehmigungsunterlagen jedoch nicht enthalten. Gleichzeitig soll das GEG nach der Genehmigung für die neuen Bereiche keine Anwendung finden.

Wenn die Bauherrschaft tatsächlich ein besonders energieeffizientes Gebäude errichtet, hätte gerade ein vollständiger energetischer Nachweis die Möglichkeit geboten, die Qualität des Neubaus transparent zu belegen.

Ein sehr gutes energetisches Ergebnis wäre ein überzeugendes Argument für die öffentlich behauptete Nachhaltigkeit gewesen.

Stattdessen wird offenbar die Möglichkeit verspielt, die Nachhaltigkeitsversprechen anhand eines objektiven gesetzlichen Maßstabs überprüfen zu können.

Auch die Bauaufsicht muss erklären, weshalb sie diesen Weg akzeptiert hat.

2. Ein Neubau im Jahr 2026 – geplant nach dem Sicherheitsstand von 2022

Besonders kritisch beurteilen wir das Genehmigungsverfahren für das geplante Parkhaus.

Nach den uns vorliegenden Unterlagen wurde der Bauantrag im November 2024 noch innerhalb einer Übergangsfrist eingereicht. Gleichzeitig verlangte die Bauherrschaft ausdrücklich die Anwendung der Garagenverordnung aus dem Jahr 2022.

Anschließend wurde das Genehmigungsverfahren auf Wunsch der Bauherrschaft bis auf Weiteres ruhend gestellt.

Nun soll das Parkhaus im Jahr 2026 offenbar weiterhin auf Grundlage dieses älteren Planungs- und Regelungsstandes gebaut werden. Neue beziehungsweise an die inzwischen geltenden Anforderungen angepasste Planunterlagen sind für uns nicht erkennbar.

Übergangsvorschriften haben ihren Sinn. Sie sollen verhindern, dass weit fortgeschrittene Planungen allein wegen einer Rechtsänderung vollständig neu aufgestellt werden müssen.

Sie sollten jedoch nicht dazu führen, dass Jahre später ein Neubau bewusst nach einem älteren technischen Regelungsstand errichtet wird, obwohl aktuellere Anforderungen längst vorliegen.

Gerade bei Brandschutz, Entrauchung, Elektromobilität und Ladeinfrastruktur haben sich technische und sicherheitsbezogene Anforderungen weiterentwickelt.

Die späteren Nutzerinnen und Nutzer dürfen erwarten, dass ein im Jahr 2026 errichtetes Großparkhaus auch nach dem Sicherheitsanspruch des Jahres 2026 gebaut wird.

Deshalb richtet sich unsere Kritik auch hier insbesondere an die Genehmigungsbehörde.

Warum wurde nicht verlangt, die Planung an die aktuellen technischen Anforderungen anzupassen?

Warum soll bei einem noch nicht errichteten Neubau ein mehrere Jahre alter Planungsstand konserviert werden?

Auch die Stellplatzsituation wirft erhebliche Fragen auf.

Nach den Genehmigungsunterlagen sollen im Parkhaus insgesamt 1.126 Stellplätze entstehen. Lediglich 122 Stellplätze sind nach unserer Auswertung eindeutig als öffentlich zugänglich und ohne Schrankenanlage ausgewiesen. Bei weiteren Außenstellplätzen ist eine dauerhafte öffentliche Nutzung nach Aktenlage nicht eindeutig nachgewiesen.

Ebenso findet sich in den uns vorliegenden Unterlagen kein belastbarer Nachweis dafür, dass die öffentlich kommunizierten 200 Park-and-Ride-Stellplätze tatsächlich verbindlicher Bestandteil der Genehmigung sind.

Demgegenüber stehen derzeit mehr als 400 öffentlich nutzbare Stellplätze zur Verfügung.

Sollte künftig nur ein wesentlich kleinerer Teil eindeutig öffentlich zugänglich sein, wäre dies keine Verbesserung, sondern eine erhebliche Verschlechterung der öffentlichen Parksituation.

3. Schulsport wird angekündigt – in den Unterlagen ist er nicht nachvollziehbar

Auch die Darstellung einer künftigen Nutzung für den Schul- und Vereinssport verdient eine genauere Betrachtung.

Die Nutzung für Vereins-, Leistungs- und Veranstaltungssport ist in den Unterlagen eindeutig erkennbar.

Beschrieben werden unter anderem Eishockey, Handball, Mannschaftsbereiche, Trainer- und Schiedsrichterräume, Physiotherapie, Krafträume sowie umfangreiche Veranstaltungsnutzungen.

Eine planerisch und genehmigungsrechtlich nachvollziehbare Ausrichtung auf einen regelmäßigen Schulsportbetrieb konnten wir dagegen nicht feststellen.

Es fehlen insbesondere erkennbare Aussagen

  • zu einer regelmäßigen Nutzung durch Schulen,
  • zu schulischen Belegungs- und Nutzungskonzepten,
  • zu besonderen organisatorischen Anforderungen des schulischen Sportunterrichts,
  • sowie zu einer nachvollziehbaren Prüfung der einschlägigen schulbaulichen Anforderungen.

Auch einen erkennbaren Bezug zur Hessischen Schulbaurichtlinie konnten wir in den uns vorliegenden Unterlagen nicht feststellen.

Natürlich kann eine Multifunktionsarena möglicherweise zeitweise auch von Schulen genutzt werden.

Das ist aber etwas anderes als eine Halle, die planerisch für regelmäßigen Schulsport vorgesehen und darauf ausgerichtet ist.

Der Schulsport darf deshalb in der öffentlichen Darstellung nicht größer gemacht werden, als es die tatsächlichen Planungs- und Genehmigungsunterlagen hergeben.

Stadt und Bauherrschaft sollten klar benennen, ob und in welchem Umfang eine regelmäßige schulische Nutzung tatsächlich vorgesehen und genehmigt ist.

4. Regenwassernutzung – Vorzeigeprojekt oder betriebliche Eigenversorgung?

Auch beim Umgang mit Regenwasser sehen wir einen erheblichen Unterschied zwischen öffentlicher Darstellung und den uns vorliegenden Planungen.

Die Bauherrschaft wirbt mit einem nachhaltigen Regenwasserkonzept und stellt sogar einen Nutzen für die Nachbarschaft in Aussicht.

Nach den Genehmigungsunterlagen ist eine Zisterne mit einem Fassungsvermögen von rund 200 Kubikmetern vorgesehen.

Das gespeicherte Regenwasser soll nach den Unterlagen für die Eisaufbereitung und für die Versorgung der halbautomatischen Löschanlage beziehungsweise Trägerkühlung verwendet werden.

Diese Nutzung ist sinnvoll und spart Trinkwasser.

Sie dient jedoch zunächst dem Betrieb und dem Brandschutz der Arena.

Ein darüber hinausgehendes Regenwasserkonzept mit einem erkennbaren Nutzen für das Quartier oder die Nachbarschaft konnten wir den Genehmigungsunterlagen nicht entnehmen.

Es fehlen nachvollziehbare Planungen

  • zur Versorgung benachbarter Flächen,
  • zur Bewässerung von Bäumen oder öffentlichen Grünanlagen,
  • zu einem Schwammstadt-Konzept,
  • zur Verdunstungskühlung,
  • oder zu einer weitergehenden Verbesserung des lokalen Stadtklimas.

Gerade angesichts zunehmender Hitzeperioden und Starkregenereignisse wäre ein umfassendes Regenwassermanagement ein sinnvoller Bestandteil eines tatsächlich nachhaltigen Vorzeigeprojekts.

Eine betriebliche Zisterne allein macht jedoch noch kein stadtklimatisches Leuchtturmprojekt.

Wer öffentlich einen Mehrwert für die Nachbarschaft ankündigt, muss konkret benennen können, worin dieser besteht und wo er verbindlich geplant ist.

5. Auf Instagram das Vorzeigeprojekt – in der Bauakte Ausnahme, Übergangsregelung und Erleichterung?

Besonders bemerkenswert ist vor diesem Hintergrund die öffentliche Kommunikation rund um das Projekt, etwa über soziale Medien und Instagram.

Dort entsteht der Eindruck eines modernen, nachhaltigen, gesellschaftlich besonders wertvollen und politisch gewollten Projekts.

Schaut man dagegen auf die Genehmigungsfragen, ergibt sich ein deutlich weniger glänzendes Bild.

Man könnte es inzwischen beinahe sarkastisch zusammenfassen:

Auf Instagram entsteht das nachhaltige Vorzeigeprojekt – in den Unterlagen begegnen uns GEG-Ausnahme, Übergangsregelung, Erleichterung und offene Fragen.

Beim Gebäudeenergiegesetz wird eine Ausnahme genutzt.

Beim Parkhaus soll ein Neubau 2026 nach einem älteren Regelungsstand gebaut werden.

Beim Schulsport bleibt offen, wo sich die öffentlich hervorgehobene Nutzung planerisch konkret wiederfindet.

Und beim Regenwasser reduziert sich das öffentlich vermittelte Vorzeigeprojekt in den Genehmigungsunterlagen im Wesentlichen auf betriebliche Anwendungen für Eisaufbereitung und Brandschutz.

Jede einzelne Ausnahme, Erleichterung oder Übergangsvorschrift mag für sich betrachtet rechtlich begründbar sein.

Problematisch wird es dort, wo aus der Summe der Entscheidungen der Eindruck entsteht, dass immer wieder geprüft wird, wie weit sich bestehende Regelungen zugunsten des Projekts ausschöpfen lassen – statt das Projekt konsequent an heutigen Anforderungen von Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz auszurichten.

Genau deshalb halten wir eine klare Trennung zwischen öffentlicher Projektwerbung, politischen Interessen und unabhängiger Genehmigungspraxis für unverzichtbar.

Wir behaupten nicht, dass ein Social-Media-Beitrag für sich genommen eine unzulässige Einflussnahme auf die Bauaufsicht belegt.

Aber gerade wenn ein Großprojekt politisch und öffentlich stark beworben wird, trägt die Verwaltung eine umso größere Verantwortung, sichtbar unabhängig und besonders transparent zu entscheiden.

Die Baugesetzgebung darf nicht den Eindruck erwecken, sie werde für ein einzelnes Projekt möglichst passend ausgelegt, mit Ausnahmen versehen oder bis an ihre Grenzen gedehnt.

Besonders bitter ist aus unserer Sicht ein weiterer Punkt:

Während für dieses Großprojekt intensiv über Ausnahmen, Übergangsregelungen und Erleichterungen diskutiert wird, bleibt die tatsächliche Förderung des alltäglichen Schul-, Vereins-, Breiten- und Kulturbetriebs vielfach auf der Strecke.

Sport- und Kulturförderung bedeutet für uns nicht in erster Linie, einem einzelnen Großprojekt möglichst günstige Rahmenbedingungen zu schaffen.

Sie bedeutet, dauerhaft zugängliche Infrastruktur für Schulen, Vereine, Breitensport, Jugend, Kulturinitiativen und die Stadtgesellschaft insgesamt zu sichern und auszubauen.

Eine Arena produziert große Bilder.

Eine Schulsporthalle, ein Vereinsplatz, ein Kulturraum oder eine wohnortnahe Sportanlage sind öffentlich weniger spektakulär – erfüllen aber oftmals sehr viel unmittelbarer die Bedürfnisse der Menschen in dieser Stadt.

Deshalb fragen wir:

Wo endet legitime Unterstützung eines privaten Bauvorhabens – und wo beginnt eine politische und administrative Praxis, bei der Ausnahmen, öffentliche Argumente und Rahmenbedingungen zunehmend dem Projekt angepasst werden?

Diese Frage muss gerade die Genehmigungsbehörde beantworten können.

Unser Appell

Der BUND Kreisverband Kassel lehnt die Erweiterung der Nordhessen Arena und das geplante Parkhaus in der derzeit vorgesehenen Form im Wesentlichen ab.

Diese Ablehnung beruht nicht nur auf den hier dargestellten Widersprüchen und offenen Fragen.

Sie gründet ebenso auf unseren grundsätzlichen Bedenken gegen die städtebaulichen, verkehrlichen und stadtklimatischen Grundlagen des Bebauungsplans.

Die gegenwärtigen Hitzeperioden führen vor Augen, dass Kassel nicht beliebig weitere versiegelte und aufgeheizte Flächen verkraften kann.

Kaltluftentstehung, Luftaustausch, Baumbestand, unversiegelte Flächen und nächtliche Abkühlung sind keine theoretischen Umweltbelange mehr. Sie sind Voraussetzungen für die Lebensqualität und zunehmend auch für die Gesundheit der Menschen in der Stadt.

Großprojekte müssen sich diesen Anforderungen stellen.

Wir erwarten deshalb vom Oberbürgermeister, vom Magistrat, von der Stadtklimarätin, von der Bauaufsichtsbehörde und von den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung eine öffentliche und konkrete Stellungnahme insbesondere zu folgenden Fragen:

  • Auf welcher objektiven Grundlage wurde die Nichtanwendung des GEG akzeptiert?
  • Liegt der in der Bau- und Nutzungsbeschreibung angekündigte Wärmeschutznachweis vor und wie wurde er bewertet?
  • Warum soll das Parkhaus im Jahr 2026 weiterhin auf einem Planungs- und Regelungsstand aus dem Jahr 2022 errichtet werden?
  • Wie viele Stellplätze werden verbindlich und dauerhaft öffentlich sowie für Park-and-Ride zur Verfügung stehen?
  • Ist eine regelmäßige Nutzung der Arena für den Schulsport tatsächlich vorgesehen und planerisch abgesichert?
  • Welche Regenwassernutzung kommt nachweislich der Nachbarschaft oder dem Stadtklima zugute?
  • Wie wurden die Auswirkungen von Halle und Parkhaus auf die bereits heute problematische sommerliche Hitzesituation, die Durchlüftung und das Stadtklima bewertet?
  • Wie stellt die Stadt sicher, dass politische Projektunterstützung und unabhängige bauaufsichtliche Prüfung klar voneinander getrennt bleiben?

Die Bauaufsicht ist keine Servicestelle zur möglichst reibungslosen Umsetzung der Wünsche eines Bauherrn. Sie ist die unabhängige Kontrollinstanz des öffentlichen Baurechts und trägt Verantwortung gegenüber der gesamten Stadtgesellschaft.

Gerade von einem grünen Oberbürgermeister und einer Stadtklimarätin erwarten wir, dass Nachhaltigkeitsversprechen nicht nur öffentlich begrüßt, sondern bei einem solchen Großprojekt konsequent geprüft, eingefordert und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Klimaschutz darf nicht dort enden, wo ein prestigeträchtiges Bauprojekt beginnt. Und Sport- und Kulturförderung darf nicht darauf reduziert werden, für ein einzelnes Großprojekt möglichst passende rechtliche und politische Rahmenbedingungen zu schaffen.

Nachhaltigkeit muss sich in der Planung, in der Genehmigung und in der tatsächlichen Bauausführung wiederfinden – nicht nur auf Plakaten, in Presseerklärungen oder auf Instagram.

Wir fordern Transparenz statt Marketing, aktuelle Sicherheitsstandards statt veralteter Planungsgrundlagen und eine Stadtentwicklung, die die inzwischen unübersehbaren Folgen von Hitze und Klimawandel ernst nimmt.

Nur so kann Vertrauen in Verwaltung und Politik erhalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

BUND Kreisverband Kassel




Verteiler:
Oberbürgermeister der Stadt Kassel, Herrn Dr. Sven Schoeller
Magistrat der Stadt Kassel
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
Presse

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